Information zur HKP Wunde und der Schulung zum Wundexperten

 

 

Für die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden in einer spezialisierten Einrichtung stellen die Krankenkassen auf Grundlage des § 132a Abs. 4 SGB V spezielle Anforderung an die leistungserbringenden Pflegedienste.

Diese beinhaltet nicht nur eine besondere fachlich-qualifizierte Anforderung, sondern auch eine Mindestanzahl an geschultem Personal.

 

Für Pflegedienste bedeutet das, dass sie geeignet qualifiziertes Personal vorhalten müssen, wenn sie diesen Versorgungsbereich abdecken wollen.

 

Der § 132a Abs. 4 SGB V legt fest, dass Pflegefachkräfte, die die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden eigenverantwortlich durchführen, über eine entsprechende Zusatzqualifikation von mindestens 84 UE verfügen müssen. Die Bereichsleitung, bzw. Pflegedienstleitung benötig sogar 164UE.

 

Inhaltlich umfasst diese Qualifikation unter anderem Grundlagen der Wundheilung, Hygiene, Haut- und Gefäßanatomie, relevante Krankheitsbilder sowie den strukturierten Wundbehandlungsprozess.

 

Mit 84 Unterrichtseinheiten erfüllt die Weiterbildung zum Wundexperten die maßgeblichen Anforderungen an die Zusatzqualifikation für Pflegefachkräfte in der spezialisierten Wundversorgung. Entscheidend ist dabei, dass sowohl Umfang als auch Inhalte an den geltenden Vorgaben ausgerichtet sind. Der Kurs schafft damit eine Grundlage für den qualifikationsbezogenen Nachweis in diesem Bereich.

 

Die Ausgewogenheit von Präsenzphasen und Onlineanteilen schaffen zum einen einen hohen Wissenstransfer und halten zum anderen die Kosten niedrig.

 

Auch im Hinblick auf die AOK ist dies relevant. Diese erkennt den DEKRA-zertifizierten Kurs ohne weitere Prüfung an, da der Kurs zum Wundexperten entsprechend aufgebaut ist und daher als den Vorgaben entsprechende Qualifikation im Bereich der spezialisierten Wundversorgung eingeordnet wird.

Damit liegt neben der inhaltlichen und formalen Passung auch ein unabhängiger Qualitätsnachweis vor.

 

Zusammengefasst: Die Spezialisierung nach § 132a Abs. 4 SGB V regelt die Anforderungen an Pflegedienste in der Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden. Der Kurs zum Wundexperten erfüllt mit seinen 84 UE diese Vorgaben und wird in diesem Zusammenhang von der AOK anerkannt. Die DEKRA-Zertifizierung ergänzt dies um einen externen Qualitätsnachweis.