Allgemeine Geschäftsbedingungen der IpW GmbH

1. Anmeldung

Anmeldungen können über das Online-Formular auf der Website, mit dem Anmeldevordruck, formlos in Schriftform, per E-Mail oder per Fax an die Institut für pflegerische Weiterbildung IpW GmbH, Angerer Straße 2, 83346 Bergen, erfolgen.

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an der jeweiligen Schulungsmaßnahme dar. Der Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn die IpW GmbH die Anmeldung in Schriftform bestätigt hat.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ausgenommen hiervon sind vorgezogene Anmeldungen, zum Beispiel Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch freie Plätze vorhanden sind.

Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die IpW GmbH dies der anmeldenden Person mit.

Sofern für entstehende Verwaltungskosten eine Anmeldegebühr erhoben wird, wird diese vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Eine solche Anmeldegebühr kann bei Rücktritt oder Kündigung nicht erstattet werden und ist nicht übertragbar, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

2. Zahlungsbedingungen

Die teilnehmende Person hat das Entgelt für die Schulungsmaßnahme nach Rechnungsstellung unabhängig von Leistungen Dritter bis zum angegebenen Zahlungsziel zu entrichten.

Unabhängig davon bleibt es der IpW GmbH überlassen, das Entgelt mit Zustimmung der teilnehmenden Person anteilig in Raten geltend zu machen. In diesem Fall ist die jeweilige Rate spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu leisten.

Kommt die teilnehmende Person mit der Bezahlung einer Rate unentschuldigt ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Rückstand, ist die IpW GmbH berechtigt, die gesamte restliche Lehrgangsgebühr zuzüglich eventuell entstandener Bankgebühren sofort geltend zu machen, sofern der teilnehmenden Person nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer Vereinbarung in Schriftform gewährt wurde.

Der auf der Rechnung angegebene Betrag ist der Endbetrag für die gebuchte Schulungsmaßnahme. Zusätzliche Prüfungsgebühren, Lehrmittelentgelte oder vergleichbare Kosten fallen nicht an, sofern sie nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen wurden.

Bei Schulungen, in denen nach den jeweiligen Prüfungskriterien eine Nachprüfung möglich ist, kann diese Nachprüfung kostenpflichtig sein. Die Höhe, Fälligkeit und Voraussetzungen der Nachprüfungskosten ergeben sich aus den vor Vertragsschluss bekannt gegebenen Prüfungskriterien des jeweiligen Kurses.

Die Schulungsleistungen der IpW GmbH sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

3. Rücktritt / Kündigung

Die teilnehmende Person kann bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Bei einem Rücktritt zwischen vier Wochen und einer Woche vor Schulungsbeginn verbleiben 50 % des Rechnungsbetrages in der Zahlungspflicht der teilnehmenden Person.

Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

Der Rücktritt muss in Schriftform erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei der IpW GmbH.

Die Stellung einer geeigneten Ersatzperson ist möglich.

4. Absage / Änderungen

Die IpW GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen kurzfristig, spätestens sechs Werktage vor Beginn der Veranstaltung, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

Die Unterrichtsform (Präsenzveranstaltung oder Online-Veranstaltung) wird den Teilnehmenden vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Schulungsmaßnahme bekannt gegeben. Eine Änderung der vorgesehenen Unterrichtsform erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe, insbesondere wenn die Durchführung der ursprünglich geplanten Unterrichtsform aufgrund behördlicher Vorgaben, höherer Gewalt, technischer oder organisatorischer Umstände nicht oder nicht zumutbar möglich ist. Die Lernziele und der wesentliche Inhalt der Schulungsmaßnahme bleiben hiervon unberührt.

Änderungen bei den Referierenden, den Unterrichtstagen oder dem Lehrplan behält sich die IpW GmbH vor. Dies gilt nur, soweit die Änderungen für die teilnehmende Person zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Bei einem Wechsel der dozierenden Person gilt dies insbesondere, wenn auch die neue dozierende Person die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist.

Derartige Änderungen berechtigen die teilnehmende Person nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

5. Haftung

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der teilnehmenden Person, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der IpW GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der teilnehmenden Person ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Aushändigung von Zeugnissen und Bescheinigungen

Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zertifikate werden grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung an die teilnehmende Person ausgehändigt, soweit keine gesetzlichen oder prüfungsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.

7. Datenerfassung und Datenschutz

Die für die Lehrgangsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der IpW GmbH verarbeitet, soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich ist.

Eine Verarbeitung zur späteren Information über eigene Schulungsangebote erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Die betroffene Person kann einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen.

Die IpW GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datenschutzes. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Einwilligung vorliegt oder eine sonstige rechtliche Grundlage dies erlaubt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten und zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der IpW GmbH.

 

Stand: Juni 2026